Allgemeine Geschäftsbedingungen Weiterbildung
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an Weiterbildungs-, Schulungs- und Seminarveranstaltungen der CERSS Kompetenzzentrum Bahnsicherungstechnik GmbH (nachfolgend „CERSS“), die über die Internetseite von CERSS oder auf sonstigem Wege gebucht werden.
- Die Angebote der CERSS richten sich ausschließlich an Mitarbeitende aus Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (nachfolgend „Vertragspartner“).
- Abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
- Die auf der Webseite dargestellten Produkte und Angebote sind als unverbindlicher Online-Katalog zu verstehen.
- Die Anmeldung erfolgt durch Online-Anmeldung über unsere Website oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.
- Bei der Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
- Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung und die Anmeldebestätigung der CERSS zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail an die angegebene Mailadresse. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
- Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser AGB akzeptiert.
- Kann eine Anmeldung von der CERSS nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
- CERSS behält sich das Recht vor, wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl oder unvermitteltem Ausfall des Dozenten eine Terminverschiebung vorzunehmen.
- Der Vertragspartner wird über die Terminänderung rechtzeitig informiert.
3. Rechnungslegung, Zahlung, Zurückbehaltung und Aufrechnung
- Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
- Die Rechnungslegung des Teilnahmeentgelts erfolgt im Anschluss an die Anmeldebestätigung und ist ohne Skontoabzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
- Zahlungen haben ausschließlich unbar durch Überweisung auf die von CERSS angegebene Kontoverbindung zu erfolgen.
- Nachträgliche Rechnungskorrekturen, Änderungen des Rechnungsempfängers oder sonstige Korrekturwünsche, die nicht von CERSS zu vertreten sind, werden mit einer Servicepauschale in Höhe von 100,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Vertragspartner Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Für Mahnungen von CERSS hat der Vertragspartner ferner eine Kostenpauschale von 40,00 EUR pro Mahnung zu erstatten. Eine von CERSS zur Zahlung angemahnte Rechnung ist binnen 7 Werktagen nach Zugang der Mahnung zu bezahlen, wenn im Einzelfall keine längere Frist mitgeteilt wird; nach erfolglosem Ablauf dieser Zahlungsfrist entfallen alle dem Vertragspartner eingeräumten Zahlungserleichterungen und werden alle zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung durch den Vertragspartner ausstehenden Rechnungen sofort und in voller Höhe zur Zahlung fällig.
- CERSS ist bei Nachweis eines höheren Schadens berechtigt, einen weitergehenden Anspruch geltend zu machen; dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass kein weitergehender oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Ansprüche gegen den Vertragspartner durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet sind, ist CERSS berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen sowie gegen Ausgleich etwaiger offener Forderungen für bereits erbrachte (Teil-)Leistungen auszuführen.
- Der Vertragspartner darf eigene Ansprüche gegen CERSS nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht für geschuldete Leistungen steht dem Vertragspartner nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
4. Durchführung der Veranstaltung
- Die Veranstaltung findet in den von CERSS mitgeteilten Räumlichkeiten statt.
- Inhalt und Umfang der Veranstaltung, die Vortragenden sowie die genauen Zeiten und Termine ergeben sich aus dem Veranstaltungsprogramm. Änderungen am Veranstaltungsprogramm, der Räumlichkeiten oder bei den Vortragenden sind zulässig, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
- Für den notwendigen Transfer oder die Übernachtungen hat der Vertragspartner selbst zu sorgen; diese sind nicht Teil der Veranstaltung.
- CERSS behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben,
insbesondere bei:
- Erkrankung der Seminarleitung,
- höherer Gewalt oder behördlichen Vorgaben,
- technischen Störungen, die kurzfristig nicht behoben werden können,
- einer nach Einschätzung von CERSS zu geringer Teilnehmerzahl.
- In diesen Fällen wird der Vertragspartner unverzüglich schriftlich informiert und bereits gezahlte Rechnungsbetrag vollständig erstattet oder – nach Wahl des Vertragspartners – auf einen Ersatztermin umgebucht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen, sofern CERSS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Besondere Regelungen für Online-Seminare
- Für die Teilnahme an Online-Seminaren benötigt der Vertragspartner eine geeignete technische Ausstattung (insbesondere Endgerät mit aktuellem Browser, stabile Internetverbindung, Lautsprecher bzw. Headset und Kamera) und Zugriff auf die von CERSS eingesetzten Plattformen.
- Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit seiner technischen Ausstattung und seiner Internetverbindung. Technische Störungen im Einflussbereich des Vertragspartners berechtigen nicht zur Minderung des Rechnungsbetrags oder zur kostenfreien Stornierung.
- CERSS übernimmt keine Verantwortung dafür, ob die genutzte Plattform zur Durchführung des Online-Seminars den Unternehmensrichtlinien des Vertragspartners entspricht. Dies hat der Vertragspartner in Eigenverantwortung vor der Anmeldung zu prüfen und sicherzustellen.
- CERSS stellt für die Dauer des Online-Seminars Zugangsdaten zur Verfügung. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Die Zugangsdaten sind nur für den angemeldeten Vertragspartner bestimmt. Es ist untersagt, weiteren Zuhörern die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen.
- CERSS ist berechtigt, Online-Seminare zum Zweck der Qualitätssicherung, Dokumentation und Nachbereitung ganz oder teilweise aufzuzeichnen. Hierauf wird vor Beginn hingewiesen. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage der Datenschutzerklärung von CERSS.
- Eigene Aufzeichnungen des Online-Seminars (Video, Audio, Screenshots) sowie die Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung von Aufzeichnungen von CERSS sind ohne vorherige Zustimmung ausdrücklich nicht gestattet.
6. Rücktritt, Umbuchung und Teilnehmerwechsel
- Der Vertragspartner kann bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Hierfür wird eine Kostenpauschale in Höhe von 200,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
- Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 6 Wochen bis 14 Tage vor der Veranstaltung, beläuft sich die Kostenpauschale auf 50 % des Teilnahmeentgeltes.
- Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen bzw. Nicht-Einwahl wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
- Der Vertragspartner kann jederzeit bis zu einem Tag vor Beginn der Veranstaltung eine andere Person des eigenen Unternehmens benennen, die an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt (Teilnehmerwechsel), er bleibt jedoch weiterhin Vertragspartner. Ein Teilnehmerwechsel ist bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung für den Teilnehmer kostenlos. Danach wird für jeden Teilnehmerwechsel eine Kostenpauschale in Höhe von 35,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
- Alle Mitteilungen nach dieser Ziffer 6 müssen CERSS in Textform per E-Mail an weiterbildung@cerss.com erklärt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung.
- Die Regelungen der vorstehenden Ziffer 3 gelten entsprechend. Soweit der Teilnehmer bereits eine Zahlung geleistet hat, ist CERSS alternativ zur Aufrechnung berechtigt.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Sämtliche von CERSS bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Checklisten, Präsentationen, Skripte, Arbeitsblätter, Online-Inhalte und sonstigen Materialien (nachfolgend „Unterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für im Rahmen der Veranstaltung erstellte Aufzeichnungen.
- Der Vertragspartner erhält an den Unterlagen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum eigenen beruflichen Gebrauch. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
- Die Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr.
8. Haftung
- CERSS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder wenn CERSS schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Soweit CERSS keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung in den in Ziff. 8.1 genannten Fällen auf den vertragstypisch bei solchen Fällen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- CERSS haftet nicht für Garderobe.
- Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit in Bezug auf den Inhalt der Veranstaltung, auf Vorträge oder auf Vortragsunterlagen wird von CERSS nicht übernommen.
- Soweit die Haftung der CERSS nach den vorstehenden Regelungen beschränkt und begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für eine persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und der Geschäftsleitung sowie für Erfüllungsgehilfen von CERSS.
9. Datenschutz
Zum Zweck der Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSG-VO erhoben, verarbeitet und genutzt. Zur Bonitätsprüfung können Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe herangezogen und davon die Zahlungsart abhängig gemacht werden. Wegen Details wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
10. Schlussbestimmungen
- Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen, die dem Vertragspartner aus der Geschäftsbeziehung mit CERSS zustehen, ist ausgeschlossen.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Vertragspartner nach Wahl von CERSS entweder 01187 Dresden oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen CERSS ist in diesen Fällen jedoch 01187 Dresden ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Verträge zwischen CERSS und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
- Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand: 09.09.2026
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