Erstellung von Prüfbescheinigungen für unternehmensinterne Genehmigungen
Abweichungen vom Regelwerk können bei der Deutschen Bahn eine unternehmensinterne Genehmigung (UiG) bedingen. Bestandteil dieser UiG ist die sicherheitliche Bewertung der Abweichung. Für die Realisierung von ETCS wurden verschiedene UiG-Bedarfsfeststellungen seitens CERSS einer unabhängigen sicherheitlichen Prüfung durch einen PSV-GS unterzogen.
Auftrag
Abweichungen vom Regelwerk können bei der Deutschen Bahn eine UiG bedingen. Diese Abweichungen sind zwingend sicherheitlich zu bewerten und unabhängig zu beurteilen. Bei sicherheitsrelevanten nicht signifikanten Änderungen bedarf es einer Prüfbescheinigung eines Prüfsachverständen zum Nachweis gleicher Sicherheit.
Herausforderung
Prüfsachverständige spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr, indem sie sicherstellen, dass bei Abweichungen ein mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau nachgewiesen wird. Aufgabe des Prüfsachverständigen ist in dem Fall die Beurteilung der Nachweisdokumente.
Lösung
Im Projekt wurden für verschiedene Sachverhalte die unabhängigen Prüfungen des Nachweises gleicher Sicherheit durchgeführt. Im Ergebnis wurden Prüfbescheinigungen ausgestellt.