AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung

    1. Die Technische Universität Dresden, Professur für Verkehrssicherungstechnik (nachfolgend TUD) veranstaltet jährlich eine Sicherungstechnische Fachtagung (nachfolgend Veranstaltung). Gegenstehende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht gesondert widersprochen worden ist.
    2. Vertragsparteien des Veranstaltungsvertrages sind die TUD und der Teilnehmer. Wird ein Teilnehmer durch seinen Arbeitgeber angemeldet, wird an seiner Stelle der Arbeitgeber Vertragspartei; der Arbeitgeber steht in diesem Fall in den nachfolgenden Bestimmungen einem Teilnehmer gleich und gilt von diesem Begriff als mitumfasst.
    3. Für den Inhalt und die inhaltliche Durchführung der Veranstaltung ist die TUD verantwortlich. Für Organisation nebst Anmeldung und Rechnungslegung wird für die TUD durch die CERSS Kompetenzzentrum Bahnsicherungstechnik GmbH (nachfolgen CERSS) durchgeführt. Soweit nachfolgend der Begriff „Veranstalter“ verwendet wird, umfasst dieser die TUD und die CERSS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist oder sich die Regelung nach ihrem Inhalt entsprechend der vorstehenden Aufgabenverteilung die TUD oder die CERSS bezieht.

2. Anmeldung

    1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich elektronisch über die von der CERSS dafür bereitgestellte Internetseite, welche über die Homepage der TUD oder der CERSS abgerufen werden kann. Der Anmelder erhält nach erfolgreicher Anmeldung eine automatische Anmeldebestätigung an die mitgeteilte E-Mail-Adresse übersandt.
    2. Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Daten (Titel, Name, Firma) zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwendet werden, welches allen Teilnehmern ausgehändigt wird. Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, hat er diesem dem Veranstalter unverzüglich in elektronischer Form mitzuteilen.

3. Rechnungslegung, Zahlung, Zurückbehaltung und Aufrechnung

    1. Der Vertragspartner hat das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (Teilnahmeentgelt) zzgl. Steuern in gesetzlicher Höhe, sollten diese anfallen, zu begleichen.
    2. Die Rechnung wird gesondert per E-Mail an den Teilnehmer übersandt und ist umgehend, spätestens jedoch bis zudem in der Rechnung genannten Zahlungstermin in voller Höhe und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zur Zahlung fällig. Es wird kein Skonto gewährt.
    3. Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) sowie im Fall einer Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von jeweils 5,00 € zu fordern.
    4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Teilnahmeentgeltes steht dem Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
    5. Der Teilnehmer darf eigene gegen die TUD oder die CERSS bestehende Ansprüche gegen das Entgelt nur dann aufrechnen, wenn seine Ansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Durchführung der Veranstaltung

    1. Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der TUD oder in anderen vom Veranstalter mitgeteilten Räumlichkeiten in Dresden statt.
    2. Inhalt und Umfang der Veranstaltung, die Personen der Vortragenden sowie die genauen Zeiten und Termine ergeben sich aus dem Veranstaltungsprogramm. Änderungen am Veranstaltungsprogramm, der Räumlichkeiten oder bei den Personen der Vortragenden sind zulässig, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
    3. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, wenn z.B. keine ausreichende Teilnehmerzahl erreich wird, bei Ausfall oder Erkrankung von Referenten, bei Vorliegen von Fällen höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen, Pandemien etc. oder sonstiger Gründe, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen) oder behördlichen Anordnungen. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich über eine Absage informierten und ein bereits erhaltenes Teilnahmeentgelt zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist infolge grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens auf Seiten des Veranstalters eingetreten.
    4. Soweit der Teilnehmer online an der Veranstaltung teilnimmt, hat er sicherzustellen, dass seinerseits alle technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
    5. Für notwendige Transfers oder Übernachtungen selbst zu sorgen; diese sind nicht Teil der Veranstaltung.

5. Teilnehmerwechsel, Umbuchung, Rücktritt

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit bis zu einem Tag von Beginn der Veranstaltung eine andere Person benennen, die an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt (Teilnehmerwechsel), er bleibt jedoch weiterhin Vertragspartner. Ein Teilnehmerwechsel ist bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung für den Teilnehmer kostenlos; danach fällt für jeden Teilnehmerwechsel ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 35,00 € an.
  2. Der Teilnehmer kann bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei von einer Präsenzteilnahme in eine Onlineteilnahme umbuchen; danach fällt für jede Umbuchung ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 35,00 € an.
  3. Ein Rücktritt von einer bestätigten Anmeldung ist bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Im Fall eines Rücktritts hat der Teilnehmer eine Kostenpauschale in Höhe von 35,00 € zu tragen. Erklärt der Teilnehmer innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung seinen Rücktritt, beläuft sich die Kostenpauschale auf 100,00 €. Dem Teilnehmer ist nachgelassen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter geringere Kosten angefallen sind.
  4. Alle Mitteilung nach dieser Ziffer 5. müssen dem Veranstalter in Textform per E-Mail an fachtagung@cerss.com erklärt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung.
  5. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 3. geltend entsprechend. Soweit der Teilnehmer bereits eine Zahlung geleistet hat, ist der Veranstalter alternativ zur Aufrechnung berechtigt.
  6. Der Teilnehmer kann den Vertrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wie z.B. einem Krankheitsfall kündigen. Das Vorliegen des wichtigen Grundes hat der Teilnehmer auf Aufforderung des Veranstalters hin umgehend durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

6. Haftung

  1. Die Haftung des Veranstalters ist, gleich aus welchem Grund, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens auf Seiten des Veranstalters oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für alle Mitarbeiter der TUD und der CERSS sowie allen sonstigen Vertretern, denen sich der Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung bedient.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für Garderobe.
  4. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit in Bezug auf den Inhalt der Veranstaltung, auf Vorträge oder auf Vortragsunterlagen wird vom Veranstalter nicht übernommen.

7. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung und seiner Teilnahme durch die TUD, die CERSS und durch zu diesem Zweck damit in Berührung kommende Dritte verwendet, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

8. Schlussbestimmungen

    1. Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend entspricht. Das gleiche gilt im Fall von Regelungslücken.
    2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und Gerichtsstand, soweit dieser zulässig vereinbarte werden kann, ist Dresden.

Stand: 05/2023