Prüfung der Erneuerungsfähigkeit von Bahnübergängen
Um alte Bahnübergangssicherungsanlagen auszutauschen, besteht mit der Ril 815.6000A05 die Möglichkeit diese Bahnübergänge effizient zu modernisieren. Hierzu bedarf es zunächst einer Analyse, ob ein Bahnübergang die definierten Kriterien einhält; das heißt vom Bahnübergang keine Gefährdungen aufgrund der historisch begründeten nicht regelwerkskonformen Ausgestaltung ausgehen. Unsere Aufgabe war es, für verschiedenste Bahnübergänge die Erneuerungsfähigkeit zu prüfen.
Auftrag
Die DB InfraGO steht vor der Aufgabe veraltete Bahnübergangssicherungsanlagen (BÜSA) auszutauschen oder teilzuerneuern. Basis hierfür stellt die Ril 815.6000A05, welche Regelungen und Bedingungen festhält, um eine BÜSA effizient modernisieren zu können. CERSS wurde damit beauftragt, diese Regelungen dem Status-Quo aktiver BÜSA verschiedener Netze gegenüberzustellen und gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen zu identifizieren.
Herausforderung
Die technische Sicherung von Bahnübergängen hat sich im Laufe der Zeit erheblich weiterentwickelt. Die Nachrüstung älterer Bahnübergänge mit diesen Technologien kann jedoch aufgrund der bestehenden Infrastruktur und der geografischen Gegebenheiten schwierig sein. Um an diesen Bahnübergängen trotzdem die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, besteht mit der Ril 815.6000A05 die Möglichkeit alte BÜSA mit einem aktuellen Stand der Technik auszurüsten. Damit diese Ausrüstung erfolgen kann, müssen die Bahnübergänge verschiedenste Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Diese galt es für jeden Bahnübergang individuell zu prüfen und zu bewerten.
Lösung
CERSS hat für alle Netzbezirke eine detaillierte Analyse des Anlagenbestands herausgearbeitet und die verschiedenen Maßnahmenfälle je Bahnübergang untersucht. Im Ergebnis konnte für jeden einzelnen Bahnübergang eine Aussage zur Erneuerungsfähigkeit niedergeschrieben werden.