Aufgabe
Änderungen, Neuentwicklungen und Umbauten in sicherungstechnischen Anlagen erfordern eine nachvollziehbare Beurteilung hinsichtlich der korrekten Funktionsweise oder der Normen.
Die Begutachtung muss nach anerkannten Regeln der Technik (z. B. Regelwerke) bzw. Sicherheitlichem Ermessen erfolgen.
Lösung
Das Spektrum der Begutachtungsobjekte ist weit gefächert und bezieht sich vor allem auf Stellwerkstechniken (auch Alttechniken) und deren Komponenten, Bahnübergänge und Bahnübergangssicherungsanlagen, Zugbeeinflussungssysteme wie ETCS und andere. Es werden Audits und Begutachtungen zu Planungs-, Projektierungs-, Produktions- und Prüfprozessen durchgeführt.
Unsere Kompetenz
Das Kompetenzfeld wird durch Prof. Dr.-Ing. Jochen Trinckauf vertreten. Er ist als Sachverständiger vom Eisenbahn-Bundesamt, den Landesbevollmächtigen für Bahnaufsicht im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg, sowie von Technischen Aufsichtsbehörden und Gerichten anerkannt.