Im Rahmen einer Umbaumaßnahme in einem Bahnhof wird ein Reisendenüberweg errichtet. Dadurch ist es nötig, am Einfahrsignal einen zusätzlichen Geschwindigkeitsanzeiger (Zs3 Kennziffer „2“) als zuschaltbare, elektrische Variante an einem mechanischen Signal zu planen.

Die Grundschaltung und der zugehörige Sicherheitsnachweis sind gutachtlich zu bewerten. Zielstellung für das Gutachten ist die Feststellung, dass die Grundschaltung, nach der die Anschaltung des Zs3 erfolgt, für die Anwendung geeignet ist.